Förderprogramm zur Anpassung von Städten an den Klimawandel

Symbolbild: Hans auf Pixabay
  • Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 24.07.2023 auf Prüfung einer möglichen Nutzung des Bundes-Förderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Verwaltung möge prüfen, inwieweit die Stadt das Förderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ (http://www.bbsr.bund.de/klima-raeume) nutzen kann. Insbesondere sollten dabei die Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes betrachtet werden.

Begründung:

Das kürzlich von der Bundesregierung aufgelegte Programm fördert konzeptionelle und investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Es ist gedacht vor allem für finanzschwache kleinere Städte und Kommunen und kann gegebenenfalls für „sowieso notwendige“ Maßnahmen genutzt werden.

Es handelt sich um ein sehr zeitgemäßes, anspruchsvolles, realitätsnahes und inhaltsoffenes Programm, welches der Bund ab einer Mindesthöhe von 500.000 Euro beantragter Fördersumme unterstützt. Die Zuschusshöhe des Bundes auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt bis zu 75 Prozent. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil nochmals reduzieren, auch Dritte können in die Förderung (bis zu einem bestimmten Sockelbetrag) einbezogen werden. Einen Anspruch auf Förderung gibt es natürlich nicht.

Die relativ lange Einreichungsphase von drei Monaten ist ein Novum. Städte und Gemeinden haben damit genug Zeit für eine gute Ausarbeitung der Projektskizzen, um die erwartete, hohe Qualität der Maßnahmen zur Klimaresilienz zusätzlich zu stützen. 

Anzumerken ist noch, dass die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme 500.000 Euro beträgt, um kleinere Städte und Kommunen zu stärken, die aus unterschiedlichen Gründen eventuell nur weniger finanzintensive Maßnahmen umsetzen können.

Die Bundesmittel aus dem Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds stehen in den Jahren 2023 bis 2026 zur Verfügung.

Zur näheren Erläuterung bitten wir Stadträtin Laura Weber das Wort zu erteilen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Karl Bärnklau

Fraktionsvorsitzender

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