
Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 21.11.2022
- Baulandschaffung für PV-Freiflächen-Anlagen (PV-FA)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt über die freiwillige Leistung an die Kommune nach § 6 EEG (0,2 €Ct/kWh) hinaus folgendes:
1) Die Verwaltung prüft, welche dem Gemeinwohl dienlichen Auflagen bei der Baulandschaffung für PV-FA rechtlich möglich sind (Aufzeigen von Grenzen der Möglichkeiten).
2) Der Stadtrat beschließt, dass analog zu den Kommunen in Parkstein und Kohlberg bei der Baulandschaffung für PV-FA ab sofort dem Gemeinwohl dienliche Kriterien durch den Investor zu erfüllen sind:
2.1) Sitz des Betreibers muss in Weiden sein => Gewerbesteuer-Einnahme für Weiden
2.2) Betreiber muss den Bürger*innen durch Beteiligung von regionalen Bürgergenossenschaften (NOPf.) mindestens 25 % Beteiligungsmöglichkeit ohne Nachschussverpflichtung ermöglichen.
2.3) Neben regionalen Bürgergenossenschaften sollte die Beteiligungsmöglichkeit auf Einzelpersonen erweitert werden.
3) Die Verwaltung prüft, inwieweit eine derartige Regelung auch für künftige Windenergie-Anlagen sinnvoll und möglich ist und legt dem Stadtrat einen diesbezüglichen Beschlussvorschlag vor.
Begründung/Details:
Für die Umsetzung der Energiewende ist noch massiver Zubau an regenerativen Energien erforderlich. PV-Freiflächen- und Windenergie-Anlagen (WEA) spielen dabei eine wesentliche Rolle. Zur Erhöhung der Bürgerakzeptanz sollen die empfundenen möglichen Belastungen der Bürger*innen durch die Vorteile eines wirtschaftlichen Nutzens qualitativ und quantitativ ausgeglichen werden. Da der Zubau an PV-Anlagen bereits im Gange ist und bei WEA noch Vorlaufzeit besteht, soll dringlich mit Kriterien für PV-Anlagen begonnen werden.
Zur weiteren Begründung bitte ich, mir das Wort zu erteilen.
Mit freundlichem Gruß,
Karl Bärnklau, Fraktionsvorsitzender
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