Reform des Straßenverkehrsgesetzes: Jetzt schnell handeln!

Symbolbild: Alain ROUILLER auf Unsplash
  • Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 16.09.2024: Verkehrsbeschränkende Maßnahmen ermöglichen nach der Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Verwaltung möge vor dem Hintergrund der Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) prüfen, wo in der Stadt kurzfristig verkehrsbeschränkende Maßnahmen umgesetzt werden können. Als Beispiele für Tempo-30-Zonen nennen wir den Hopfenweg, die Joseph-Haas-Straße, die Prößlstraße und die Hohenstaufenstraße. Die Verwaltung möge darüber hinaus eruieren, wo sonst noch Lebensqualität, Verkehrssicherheit und Umweltschutz durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen verbessert werden können, nun da die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist.

Begründung:

Die ganz überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weiden wünscht sich wie unzählige Menschen in weit kleineren Gemeinden und Städten eine Geschwindigkeitsbeschränkung in ihrer Straße, ihrem Ort. Massenhaft sind in der jüngsten Vergangenheit mobile Geschwindigkeitsmessgeräte installiert oder Plastikfiguren aufgestellt worden mit dem einen Ziel, Autofahrer zu bremsen. All diese Kommunen sind dem Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ (https://www.lebenswerte-staedte.de/de/die-initiative.html) für mehr Entscheidungsfreiheit auf kommunaler Ebene beigetreten. 

Bundestag und Bundesrat haben jetzt den Weg frei gemacht für eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO), wodurch Kommunen in Deutschland deutlich mehr Möglichkeiten für verkehrsberuhigende Maßnahmen haben.

Während bisher eine besondere Gefahrenlage nachzuweisen war, um verkehrsbeschränkende Maßnahmen anzuordnen, ist den Kommunen dies nun auch aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheitsvorsorge und aus städtebaulichen Gründen rechtssicher möglich.

Zur näheren Erläuterung bitten wir Stadträtin Laura Weber das Wort zu erteilen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Karl Bärnklau, Fraktionsvorsitzender

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