Änderung der Plakatierungsverordnung vor Wahlen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Seggewiß, 

wir stellen den Antrag, dass die Stadt Weiden eine Satzung erlässt, wonach das Plakatieren im Wahlkampf ab sechs Wochen vor der Wahl nur auf stadteigenen Plakatwänden gestattet ist. Eine Zuwiderhandlung soll zukünftig mit einer festgelegten Geldbuße belegt werden. 

Begründung: 
Auch bei der letzten Landtagswahl war wieder „Wildwuchs“ bei der Plakatierung zu verzeichnen. So wurden Plakate an unzulässigen Stellen (z.B. Fußgängerzone) angebracht. 
Die beabsichtigte Beschränkung der Wahlplakate auf 150 Stück pro Partei (Beschluss HVUE-A vom 14.12.2017) hat das Erscheinungsbild der Stadt nicht merklich ruhiger gestaltet. Wiederholt lagen beschädigte Plakate auf Gehwegen und Straßen, ohne dass sich die Verantwortlichen darum gekümmert hätten. Das ist nicht nur ein unschöner optischer Eindruck, sondern eine vermeidbare Gefahrenquelle für Fußgänger und den übrigen Verkehr. 
Zudem werden vermehrt Plakate aufgestellt, die auf witterungsbeständige Kunststoffträger gedruckt sind. Bei diesen handelt es sich um ressourcenintensive Einmalartikel, die nicht den „Sustainable Development Goals – Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG)“ entsprechen. Mit unserem Antrag wollen wir auch eine Zunahme dieser Tendenz verhindern. 

Zur weiteren Begründung bitten wir, uns das Wort zu erteilen. 

Mit freundlichem Gruß 
Karl Bärnklau, 
Fraktionsvorsitzender

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