Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag „Süd-Ost-Link“

Auf Antrag der Fraktion GRÜNE Weiden hat sich der Stadtrat mehrheitlich gegen die HGÜ-Trasse Süd-Ost-Link ausgesprochen. Sollte diese jedoch nicht verhindert werden können, ist eine für Menschen und Natur möglichst geringe Belastung durch Bündelung auf bestehender Trasse anzustreben. Der abgeänderte Beschlussvorschlag wurde als SR-Beschluss zur Antragskonferenz übergeben. Bedauerlicherweise war kein Weidener Bürgermeister anwesend. Unser Änderungsantrag betrifft ausschließlich das Stadtgebiet von Weiden oder Teile davon.

Antrag zur Geschäftsordnung

Änderungsantrag zu Beschlussvorschlag TO 16 ö, Süd-Ost-Link 


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Seggewiss, 

wir beantragen zum Tagesordnungspunkt 16 ö, „TenneT SüdOstLink“ über folgende Beschlussvorschläge abstimmen zu lassen: 

1) Die Stadt Weiden erhebt Einspruch gegen den Bau der HGÜ-Trasse SüdOstLink. 

2) Die Stadt Weiden klagt selbst gegen den Bau des SüdOstLink oder beteiligt sich angemessen an der Finanzierung der Klage analog dem Kreistag Wunsiedel. 

3) Die Stadt Weiden fordert zur Antragskonferenz am 17.05.2017 eine Bündelung von Ostbayernring und SüdOstLink weitestgehend auf der bestehenden Trasse mit Hilfe geeigneter Mastsysteme, wie z. B. Kompaktmasten, falls der Bau des SüdOstLink nicht verhindert werden kann. 

Mit freundlichem Gruß 
Karl Bärnklau, Fraktionsvorsitzender

Stadtratsbeschluss zum Änderungsantrag 

Antragskonferenz Stromnetzausbau gemäß §7 Netzausbaubeschleunigungsgesetz für Abschnitt C (Raum Hof – Raum Schwandorf) des Vorhabens Nr. 5 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (Wolmirstadt – Isar)
Hier: Stellungnahme der Stadt Weiden


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Weiden i.d.OPf. möchte folgende, am 15.05.2017 im Stadtrat beschlossene, Stellungnahme zum o.g. Vorhaben vorbringen:

1. Die Stadt Weiden fordert zur Antragskonferenz am 17.05.2017 eine Bündelung von Ostbayernring und SüdOstLink auf der bestehenden Trasse mit Hilfe geeigneter Mastsysteme, wie z.B. Kompaktmasten, falls der Bau des SüdOstLinks nicht verhindert werden kann.

2. Das geplante Gewerbegebiet Weiden West-IV stellt einen erheblichen Raumwiderstand (sehr hohes Realisierungshemmnis) dar. Hier liegt die Planungshoheit bei der Stadt.

3. Die Stadt Weiden prüft, welche rechtlichen Schritte gegen das Projekt SüOstLink eingeleitet werden können. Andere Trassenführungen im Stadtgebiet werden abgelehnt. 

Mit freundlichen Grüßen

gezeichnet

Kurt Seggewiß
Oberbürgermeister

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