Die CSU/FW-Regierung hat in ihrer Novelle des Bayerischen Wassergesetzes die Definition der „öffentlichen Trinkwasserversorgung“ so erweitert, dass auch privatwirtschaftliche
Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa Getränkekonzerne – unter den Begriff fallen könnten. Die Grünen-Fraktion fordert in einem Dringlichkeitsantrag, der Stadtrat solle sich klar gegen die Novelle positionieren.