Öffentliche Wasserversorgung muss in kommunaler Hand bleiben

Symbolbild: Luis Tosta auf Unsplash

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt den dringlichen Antrag, dass der Stadtrat folgenden Beschluss fasst:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat stellt sich klar gegen die in der Begründung der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz formulierte Änderung des Begriffs der öffentlichen Wasserversorgung. Danach soll die unternehmerische Betätigung privatwirtschaftlicher Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa bei der Zurverfügungstellung von Flaschenwasser im Krisenfall – als Teil der öffentlichen Trinkwasserversorgung gelten.
  2. Der Stadtrat stellt fest: Die öffentliche (Trink-)Wasserversorgung als leitungsgebundene, dauerhaft gesicherte und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in Trinkwasserqualität ist und bleibt eine Aufgabe der kommunalen Wasserversorger. Sie stellt eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge gemäß Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung dar und darf nicht verwässert oder privatisierungsanfällig gemacht werden.
  3. Der Stadtrat fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die geplante Änderung im Bayerischen Wassergesetz zurückzunehmen und die kommunale öffentliche Wasserversorgung unverändert zu schützen.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Staatsregierung und den zuständigen Landtagsausschüssen zu übermitteln.

Begründung:

Zweieinhalb Jahre nach dem versuchten Angriff auf die bayerische Trinkwasserversorgung durch kurzfristige Änderungen im Landesentwicklungsplan, der dank des massiven Drucks aus den bayerischen Kommunen in letzter Minute verhindert werden konnte, steht die öffentliche Wasserversorgung erneut unter Beschuss.

Durch eine Änderung in der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz sollen die Rechte auf Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung aufgeweicht werden. Der Entwurf – der bereits am 10. Dezember in 2. Lesung im Landtag zur Abstimmung steht – sieht in der Begründung von Art. 31 vor, die unternehmerische Betätigung zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln (z. B. Zurverfügungstellung von Flaschenwasser) von „privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht“ vom Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung abzudecken. 

Diese Formulierung leistet der Diskussion um die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung in Bayern wieder Vorschub. Die Folgen für den Vollzug des Wasserrechts und die kommunale Aufgabenstellung sind aus unserer Sicht aktuell unabsehbar.

Zur weiteren Begründung bitte ich, Stadträtin Laura Weber das Wort zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen,

Karl Bärnklau

Fraktionssprecher

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