Wiederzulassung des Grünen Marktes

Dringlichkeitsantrag zum Ferienausschuss am 07.04.2020 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

seit zwei Wochen ist der Grüne Markt in Weiden auf Anordnung der Stadt geschlossen. Dies bringt unbillige Härten für Anbieter und Käufer mit sich. Wir beantragen daher die Aufhebung des Verbots. 

Begründung für die Dringlichkeit: Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist eine zwingende Angelegenheit auch in Zeiten von Corona. 

Begründung in der Sache: Der Grundsatz der Gleichbehandlung muß gewahrt bleiben: Es gibt weiter Warenverkauf aus Ständen in der Fußgängerzone. Lebensmittel werden nach wie vor in Lebensmittelgeschäften verkauft. Dort treffen die Kunden sehr viel näher zusammen als auf einem offenen Marktplatz. Die Existenz der einheimischen Produzenten steht auf dem Spiel. Die Versorgung mit heimischen Produkten ist für die Bevölkerung nicht mehr gewährleistet. Grüne Märkte in andere Städten bleiben bestehen, weil die Städte dort keinen seuchenhygienischen Handlungsbedarf sehen. 

Zur weiteren Begründung bitte ich mir das Wort zu erteilen 

Mit freundlichem Gruß 

Gisela Helgath, Sprecherin im Ferienausschuss 

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